Institut für Bibelübersetzung_


Übersetzung und Verlegung von Bibeln, Bibelteilen und biblischen Geschichten in den Sprachen nichtslawischer Völker Russlands und der anderen Länder der GUS




   
   

 

  Rechtliches: „Copyrightbestimmung“ - „Bestimmungen zum Nutzungsrecht an Bibeltexten von IBÜ“
   

Das Institut für Bibelübersetzung (IBÜ) räumt Autoren und Verlagen unter folgenden Bedingungen das Recht ein, ohne spezielle schriftliche Erlaubnis bis zu dreihundert (300) Versen aus vom IBÜ herausgegebenen Bibeltexten zu zitieren oder nachzudrucken:

  • die zitierten oder nachgedruckten Verse stellen nicht mehr als 30% des vollständigen Textes des jeweiligen biblischen Buches dar,
  • die zitierten oder nachgedruckten Verse stellen nicht mehr als 30% des Textes der Ausgabe dar, in der sie abgedruckt werden,
  • die Autoren bzw. Verlage setzen sich mit IBÜ in Verbindung, um zu klären, welche Version des jeweiligen Textes für eine Reproduktion verwendet werden soll.

Eine Copyrightangabe muss im Impressum oder in den Literaturangaben der Veröffentlichung gemäss folgendem Muster abgedruckt werden: „Bibelzitate sind aus der Ausgabe des Instituts für Bibelübersetzung, Russland/GUS, entnommen.“ Dabei ist der Titel und das Erscheinungsjahr der Ausgabe anzugeben.

Drei (3) Belegexemplare von jeder solchen Veröffentlichung müssen an das Institut für Bibelübersetzung geschickt weren. (Adresse: Institute for Bible Translation, P.O. Box 360, 101000 Moscow, Russia.)

Wenn Zitate aus Ausgaben des IBÜ im Internet oder in nichtkommerziellen Veröffentlichungen, wie Kirchenzeitungen, liturgischen Texten, Plakaten, Diapositiven oder ähnlichen Medien verwendet werden, ist eine vollständige Copyrightangabe nicht erforderlich, jedoch muss die Abkürzung IBÜ (oder IBT) am Ende jedes Zitates stehen.

Anträge für die Genehmigung von Zitaten oder Nachdrucken, die die Anzahl von dreihundert (300) Versen übersteigen, sowie andere Anfragen, die das Nutzungsrecht betreffen und nicht durch die vorstehende allgemeine Einräumung eines Nutzungsrechts abgedeckt sind, müssen in Schriftform an des Institut für Bibelübersetzung gerichtet werden. Genehmigungen sind in solchen Fällen nur in schriftlicher Form gültig.

(Übersetzung aus dem Russischen. Rechtsverbindlich ist das russische Original.)

     

 

   
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