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Das Institut für
Bibelübersetzung (IBÜ) räumt Autoren und Verlagen
unter folgenden Bedingungen das Recht ein, ohne spezielle schriftliche
Erlaubnis bis zu dreihundert (300) Versen aus vom IBÜ
herausgegebenen Bibeltexten zu zitieren oder nachzudrucken:
- die zitierten oder nachgedruckten Verse stellen nicht mehr als 30% des vollständigen Textes des jeweiligen biblischen Buches dar,
- die zitierten oder nachgedruckten Verse stellen nicht mehr als 30% des Textes der Ausgabe dar, in der sie abgedruckt werden,
- die Autoren bzw. Verlage setzen sich mit IBÜ in Verbindung, um zu klären, welche Version des jeweiligen Textes für eine Reproduktion verwendet werden soll.
Eine Copyrightangabe
muss im Impressum oder in den Literaturangaben der
Veröffentlichung gemäss folgendem Muster abgedruckt
werden: „Bibelzitate sind aus der Ausgabe des Instituts für
Bibelübersetzung, Russland/GUS, entnommen.“ Dabei ist
der Titel und das Erscheinungsjahr der Ausgabe anzugeben.
Drei (3) Belegexemplare von
jeder solchen Veröffentlichung müssen an das Institut
für Bibelübersetzung geschickt weren. (Adresse:
Institute for Bible Translation, P.O. Box 360,
101000 Moscow, Russia.)
Wenn Zitate
aus Ausgaben des IBÜ im Internet oder in nichtkommerziellen
Veröffentlichungen, wie Kirchenzeitungen, liturgischen Texten,
Plakaten, Diapositiven oder ähnlichen Medien verwendet
werden, ist eine vollständige Copyrightangabe nicht erforderlich,
jedoch muss die Abkürzung IBÜ (oder IBT) am Ende
jedes Zitates stehen.
Anträge
für die Genehmigung von Zitaten oder Nachdrucken,
die die Anzahl von dreihundert (300) Versen übersteigen,
sowie andere Anfragen, die das Nutzungsrecht betreffen und nicht
durch die vorstehende allgemeine Einräumung eines
Nutzungsrechts abgedeckt sind, müssen in Schriftform
an des Institut für Bibelübersetzung gerichtet werden.
Genehmigungen sind in solchen Fällen nur in schriftlicher
Form gültig.
(Übersetzung aus
dem Russischen. Rechtsverbindlich ist das russische Original.) |